- die Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit der nationalen Finanzmarktaufsichtsbehörden
- mehr Kompetenzen für die österreichische Finanzmarktaufsicht
- mehr Transparenz zum Schutze der Anleger
- die Beschränkung des Bankenrettungspakets auf Banken mit volkswirtschaftlicher Bedeutung
- der Rückzug aus Steueroasen
- die Stärkung des Einflusses der öffentlichen Hand auf die Clearingstelle im Rahmen des Interbankenmarktstärkungsgesetzes
- die Beschränkung von Managergehältern auf maximal 500.000 €uro für unterstützte Unternehmen
- die Beschränkung von Gewinnausschüttung nach deutschem Vorbild
- ein Wandelrecht für Partizipationskapital der von öffentlicher Hand zur Verfügung gestellten Gelder
- Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer
Dienstag, 2. Dezember 2008
Bundesarbeiterkammer zur Finanzkrise
In einem umfassenden Antrag der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter/innen widmete sich die 143. Hauptversammlung der Bundesarbeiterkammer am 27. November 2008 der Finanzkrise. Gefordert wird darin u.a.:
Labels:
Gewerkschaft
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